Die Versachlichung der Diskussion um Internetsperren

Eine Versachlichung der Debatte um Internetsperren ist in Wahlkampfzeiten höchst angebracht. Während sich der Protest gegen von der Leyens Gesetzesentwurf in der “Internetgemeinde” aus sich selbst heraus entwickelt, setzt die Ministerin ihre PR-Maschinerie zur Umgarnung der Massen in Bewegung. Da werden loyale Verbände und Promis ins Boot geholt, Umfragen mit manipulativen Fragestellungen gestartet, Leute gegen Bezahlung geworben, um Unterschriften für die Sperren zu sammeln. Otto von Bismarck sagt einmal “je weniger die Leute wissen, wie Würste und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie”. Die hier an den Tag gelegte Unsachlichkeit seitens der Politik 1.0 lässt mich deshalb auch nicht schlafen. Bis die Politik 2.0 wie im Film Us Now so richtig in die Gänge kommt, will ich im Folgenden meine sachlichen Argumente zur Diskussion um die geplanten Internetsperren beitragen.

Argumente, die technischer Sicht gegen den derzeitigen Entwurf sprechen:

  • Zur Umgehung der Sperren genügt es diese beiden Code-Zeilen auf einem Windows-Rechner auszuführen (Start > Ausführen):

    Netsh int ip set dns name = "MeineInternetVerbindung" source = static addr =208.67.222.222
    Netsh int ip add dns name = "MeineInternetVerbindung" addr = 208.67.220.220

    Dadurch werden statt der DNS-Server des Internetproviders die von OpenDNS.com genutz. Auf Unix-basierten Rechnern ist die Entsperrung ebenso einfach.
  • Die derzeit angedachte Echtzeitprotokollierung der Zugriffe auf gesperrte Seiten verleugnet die Tatsache, dass Zugriffe unwissentlich erfolgen, weil man (a) nicht weiss, welche Inhalte sich hinter einer Internetadresse verbergen, (2) mittels IFRAMES oder Javascript (PopUps) Seiteninhalte (unsichtbar) geladen werden können, die sich unter einer anderen, als der angewählten, URL befinden, (3) manche Browser Seiteninhalte laden (pre fetching), bevor man auf den entsprechenden Link klickt und (4) Schadprogramme (Malware, Viren, Trojaner, etc.) ohne Wissen des Benutzers die gesperrten Seiten aufrufen können.
  • Eine Protokollierung von Zugriffen auf gesperrte Inhalte erfordert darüber hinaus die Speicherung, der sich aller 24h ändernden IP-Adresse des Benutzers. Um dieser dynamischen IP-Adresse fortlaufend den zugehörigen Internetanschluss des Benutzers zuzuordnen, müssten die Internetprovider diese Informationen den Behörden fortlaufend (!) mitteilen. Dafür fehlt die gesetzliche Grundlage.
  • Die Dynamik des Internets wird unterschätzt, da es dem Betreiber einer gesperrten Seite nur wenige Minuten kostet die Webadresse zu ändern bzw. es ihn nur wenige Stunde kostet sein Angebot auf einen anderen Server zu verlagern.
  • Internetdienste wie FTP, IP-Telefonie / Skype und Peer2Peer-Netzwerke (Tauschbörsen, Torrents, etc.) bleiben gänzlich unberücksichtigt.

Technische Alternativen:

  • Als Mittel der ersten Wahl: Das Abschalten von Servern/Seiten mit bedenklichen Inhalten. Um auch ausländische Server abschalten zu können bedarf es multilateraler Abkommen bzw. diplomatischer Initiativen seitens deutscher Behörden.
  • Dezentrale Sperrung bestimmter Inhalt im Router, wie es 1&1 heute vorgeschlagen hat. Dabei wird der heimische Router so konfiguriert, dass je nach Benutzer unterschiedliche Inhalte vom Router gesperrt werden. Während allgemein illegale Inhalte für alle Nutzer unzugänglich sind, erhalten Jugendliche nur Zugriff auf Seiten, die im Sinne des Jugendschutzes unbedenklich sind. Für Kinder gäbe es zudem eine so genannte Whitlist mit Seiten, die ausschließlich kindgerecht sind. Die verschiedenen Black- und Whitelists sind auf einem zentralen Server gespeichert und werden vom Router geladen. Die Konfiguration des Routers obliegt dem Benutzer. Die Kontrolle der Listen erfolgt durch eine unabhängige Kommission ähnlich wie bei der Klassifizierung von Jugendgefährdenden Schriften.
  • Microsofts Betriebssysteme bieten erhebliche Möglichkeiten, um Kindern den Zugriff auf gefährdende Netzinhalte zu verwehren.
  • IP-Blocking auf ebene der Internetrouter, so dass Anfragen nach illegalen Seiten nicht weitergeleitet werden.
  • …Wem fällt spontan noch etwas ein?

Obwohl ich kein Jurist bin, halte ich die Ausgestaltung des derzeitigen Gesetzentwurfs aufgrund meines rechtsstaatlichen Empfindens bzw. meines Bewusstseins für Demokratie als bedenklich weil:

  • … die Erstellung und Durchsetzung der Sperrlisten ohne judikative Kontrolle erfolgt. Das BKA oder die Polizei mögen den Richtern oder einem ähnlichen Gremium Vorschläge unterbreiten, welche Netzinhalte bedenklich sein, doch die letztendliche Entscheidung über die Sperrung obliegt der unabhängigen Kontrollinstanz.
  • … die Sperrlisten nicht offengelegt werden. Trotz der technischen Bedenken muss eine Kontrolle durch den Bürger möglich sein. Das schließt die Intervention zur Aufhebung von Sperrungen und die Einrichtung weiterer Sperren mit ein.
  • … man keine absolute Sicherheit durch die Sperrungen erreichen kann? Wenn man einmla anfängt Inhalte zu sperren, wo liegen da die Grenzen? Selbst wenn man heute der Sperrung bestimmter Inhalte zustimmt, heißt das nicht, dass man sich mit den Sperrlisten von morgen einverstanden erklärt. Problematisch wird es, wenn kein gesellschaftlicher Konsens über die gesperrten Inhalte vorhanden ist.
  • GG Art. 5.
  • … eine Sperrung von Webinhalten ist im Vergleich zu klassischen Medien unverhältnismäßig. Während die als illegal geltenden klassischen Medien lediglich einem Veröffentlichungs- und Verbreitungsverbot unterliegen, wird bei den Online Medien nicht der Produzent/Publizist, sondern der Konsument mit Sanktionen belegt. Beispielsweise ist die Veröffentlichung und Verbreitung von Hitlers “Mein Kampf” (aus urheberrechtlichen Gründen) untersagt, jedoch nicht der Besitz des Werkes. Ich mache mich also nicht strafbar, wenn ich versuche Hitlers Unsinn in der antiquarischen Ausgabe zu lesen! Darin zeigt sich das Paradoxon in der ungleichen Zugangsbschränkung von Print- und Onlinemedien.

One thought to “Die Versachlichung der Diskussion um Internetsperren”

  1. Das Video vom Professoer Meinel finde ich gut und sachlich:

    – Inhalte aus dem Netz verbannen
    – da die Server meist in Ländern stehen, die nicht kooperieren, auch Sperren sinnvoll
    – Sperren wirken psychologisch als Strafandrohung
    – die meisten Internetnutzer sind keine IT-Spezialisten, die Sperren umgehen
    – Internet ist kein rechtsfreier Raum
    – wie in den anderen Medien, sollte hier auf die Inhalte geachtet werden
    – technische Umsetzung muss erst gelernt werden
    – rechtstaatliche Gesetzgebung und Prüfung
    – Wirksamkeitskontrolle und Weiterentwicklung

    unsachlich:

    -“Umfragen mit manipulativen Fragestellungen gestartet”
    -“Leute gegen Bezahlung geworben”

    Übrigens ist auch der Besitz von Kinderpornographie … strafbar, nicht nur der Vertrieb.

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