14.10.2012

[Datenspuren 2012] Multonymität und Desinformatiosnfreiheit

Bei den Daten­spu­ren 2012 in der Dresd­ner Scheuen lauschte ich heute ei­nem Vor­trag von Flo­rian An­dré Un­ter­bur­ger, dem der­zei­ti­ger Chef der säch­si­schen Pi­ra­ten. Es ging ihm um die Su­che nach ei­nem Mit­tel­weg, um in ei­ner Post Pri­vacy Ge­sell­schaft eine Recht auf Pri­vat­heit zu schaffen.



Un­ter­bur­ger ver­sucht zwei an sich ge­gen­sätz­li­che Strö­mun­un­gen in Ein­klang zu brin­gen. Er selbst sieht den Kon­troll­ver­lust über die ei­ge­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten on­line wie off­line als ge­ge­ben an. Tat­säch­lich muss man an­er­ken­nen, dass die Ver­brei­tung ein­mal er­ho­be­ner Da­ten (gleich den mp3) nicht auf­ge­hal­ten wer­den kann. Di­gi­tale Da­ten ha­ben kein Ver­falls­da­tum und las­sen sich kos­ten­frei mit ge­rin­gem Auf­wand re­pro­du­zie­ren. Was in der Online-​​Welt Co­ckies, log­files und Da­tami­ning be­wir­ken ge­schieht off­line durch Staat (z.B. Steu­er­num­mer, Mel­de­da­ten, Han­dy­gate, ...) und Wirt­schaft (z.B. Mo­bil­funk, Payback-​​Systeme, ...). Der Kon­troll­ver­lust ist da­bei nicht un­be­dingt durch die ei­gene Sorg­falt bzw. das Know­How im Um­gang mit Da­ten ge­währ­leis­tet, son­dern vom schwächs­ten Glied in­ner­halb ei­ner Kette von Kom­mu­ni­ka­ti­ons­part­nern (z.B. E-​​Mail-​​Empfänger) ab­hän­gig.
In­di­vi­duen in ei­ner Post Pri­vacy Ge­sell­schaft tei­len die durch sie ge­ne­rier­ten bzw. er­ho­be­nen Da­ten ra­di­kal mit al­len an­de­ren. Je­der weiß al­les von je­dem, so dass keine Pri­vat­heit mehr exis­tiert. Es ist das „ra­di­kale Recht des An­de­ren“, die per­so­nen­be­zo­gene Da­ten zu nut­zen und Mehr­werte dar­aus zu ge­ne­rie­ren. „Je­der ist mehr, als er weiß“ vs. der Re­gu­lie­rung „Wis­sen ist Macht“ (R. Da­car­tes). Dies wäre die Kon­se­quenz ei­ner fu­tu­ris­ti­schen Welt­sicht ohne auch nur alle Tech­nik­fol­gen ab­schät­zen zu kön­nen. Es ist eine Vor­stel­lung, von der noch nie­mand sa­gen kann, ob sie eine Uto­pie oder Dysto­pie darstellt.

Möchte man dem ein­zel­nen nun eine Wahl­frei­heit ein­räu­men, der nost­al­gi­schen Pri­vat­heit zu fröh­nen, braucht es kon­kre­ter Lö­sun­gen. Un­ter­bur­ger schlägt zwei Kon­zepte vor:

  • Mul­t­o­ny­mi­tät
  • Des­in­for­ma­ti­ons­recht

Mul­ti­ny­mi­tät meint das Recht meh­rere Iden­ti­tä­ten an­zu­neh­men, so dass kein Rück­schluss auf die ei­gene Per­son ge­zo­gen wer­den kann. In Be­zug auf die Ur­he­ber­schaft würde man dies durch Pseud­onyme lö­sen kön­nen. Im So­cial Web be­geg­net man dem durch das An­le­gen meh­re­rer Pro­file, ver­bun­den mit ver­schie­de­nen E-​​Mail-​​Adressen. Das ist also ein al­ter Hut. Über­trägt man das Kon­zept auf die Rea­li­tät, käme je­des Rechts­sys­tem ins Strau­cheln. Un­ter­bur­ger schlägt die Va­li­die­rung durch Nut­zer­be­wer­tun­gen statt durch den Staat (Per­so­nal­aus­weis) vor. Hier beißt sich die Katze ge­nau dann in den Schwanz, wenn alle Iden­ti­tä­ten ei­ner Per­so­nen die Per­son selbst als gut be­wer­ten (z.B. für die Ver­gabe ei­nes Kre­di­tes). Die zweite Li­mi­ta­tion ist die Na­tur des Men­schen, sein bio­me­tri­schen Ei­gen­schaf­ten. An­ge­fan­gen von Ge­sicht, dem Fin­ger­ab­druck bis hin zu ty­pi­schen Aus­prä­gun­gen Texte zu schrei­ben oder Buch­sta­ben in eine Tas­ta­tur zu ha­cken. Un­ab­hän­gig da­von setzt da­mit ein al­go­rith­mi­scher Wett­be­werb um die Zer­streu­ung und Zu­sam­men­füh­rung von In­for­ma­tio­nen bzw. Iden­ti­tä­ten ein.

Bleibt noch das Des­in­for­ma­ti­ons­recht, dass den Rück­schluss auf die ei­gene Per­son durch die be­wusste Streu­ung von glaub­wür­di­gen Falsch­in­for­ma­tio­nen ver­hin­dern soll. Tech­nisch si­cher­lich mach­bar, prak­tisch je­doch kaum sinn­voll. Wenn man bei­spiels­weise in ei­nem So­cial Net­work nur 33% wahre/​echte Bei­träge von sich gibt, ver­lie­ren so­gar die ech­ten Freunde das In­ter­esse daran. Auch beim Kauf mit der EC-​​Karte kann man die­sen Vor­gang nicht an zwei wei­te­ren Or­ten si­mu­lie­ren ohne den drei­fa­chen Be­trag zu in­ves­tie­ren. In vie­len an­de­ren Be­rei­chen (Co­ckie­Cock, Google­Sha­ring, Han­dyor­tung) sind sol­che Me­cha­nis­men je­doch durch­aus prak­ti­ka­bel. Die dar­aus mög­li­cher Weise noch ent­sprin­gen­den Ge­schäfts­mo­dell - ich denke da eine Da­ta­Trash Flat­rate, sind viel ver­spre­chend. Ob der An­wen­der da­mit noch die Kon­trolle über seine Daten­ak­ti­vi­tät be­hält, ist frag­lich. Kon­troll­ver­lust durch noch mehr Kon­troll­ver­lust zu be­geg­nen ist gewagt.

Als Fa­zit bleibt fest­zu­hal­ten, wie we­nige aus­sichts­reich die Er­lan­gung von di­gi­ta­ler Pri­vat­heit in ei­ner post­pri­va­tä­ren Welt ist. Die Kon­zepte Mul­t­o­ny­mi­tät und Des­in­for­ma­ti­ons­frei­heit sind nicht neu und da­her längst auf der Agenda der­je­ni­gen Un­ter­neh­men und In­sti­tu­tio­nen, die sich um die Va­li­di­tät von per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten be­mü­hen. Im übri­gen frage ich mich wie der DAU oder Ot­to­nor­mal­ver­da­ter je­mals da­mit um­ge­hen soll. Was bleibt ist in je­dem Fall der Weg in die Abgschie­den­heit, in ein Le­ben ohne die gan­zen Gad­gets und Wid­gets. Ohne Tech­nik keine Technikfolgen.

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