Landkreis Görlitz erweist Mobilfunkbetreibern einen Bärendienst

Erst war es die Unterversorgen mit „schnellem Internet“ aka ADSL > 2 Mbit und jetzt ist es das seit Jahren eklatante Loch in der Netzabdeckung des Mobilfunks im Landkreis Görlitz. Das Amt für Kreisentwicklung ruft nun die Bürger dazu auf, die Löcher im Netz zu identifizieren, um „damit konkret an die Netzanbieter herantreten zu können“.

Screenshot von fixmylandkreis funkloch.landkreis.gr

Das Ansinnen der Initiative scheint wunderbar und auch das Prinzip der Bürgerbeteiligung klingt gut. Doch bei genauerer Betrachtung handelt es sich hier nicht um eine Abbild des britischen fixmystreet.com, sondern um einen Gratisdienst für die Mobilfunkbetreiber. Diese werden es tunlichst unterlassen ihrer Netzabdeckung offen zu legen. Potentielle Kunden würde dies nur abschrecken. Ärger mit Kunden wäre vorprogrammiert.
Falls es dem Landkreis nun gelingt die Funklöcher zu finden, so würden die Mobilfunkprovider erfahren, was sie schon längst wissen: Netzaufbau lohnt nur da, wo genug Leute Wohnen. In den Tälern der Netzlosen erweist funkloch.landkreis.gr den Anbietern damit einen Bärendienst.
Die Arbeit dafür ist eigentlich überflüssig, denn vielmehr sollte die Bundesnetzagentur die vorhandenen Daten zur Verfügung stellen oder diese von den Anbietern beschaffen. Die dritte Quelle für diese Informationen liegt in den Genehmigungen für die Funkmasten. Diese dürfen nicht ohne amtlich Genehmigung aufgestellt werden. Aus den Standorten der Masten ließe sich auch die Netzabdeckung einzelner Netze ermitteln.

Warum geht man nun diesen komplizierten Weg? Warum soll ich als Bürger meine Zeit darauf verwenden?

Warum wir in der Oberlausitz ein flächendeckendes Breitbandinternet brauchen

Ein ausreichend schneller Internetzugang ist in Sachsen leider noch immer keine Selbstverständlichkeit. Die CDU/FTP Staatsregierung ist nun unter anderem im Naturpark Zittauer Gebirge bemüht auch die vermeintlichen Randlagen mit der notwendigen Infrastruktur zu versehen. Notwendige Voraussetzung für eine solche öffentliche Förderung aus dem Topf für “Integrierten Ländlichen Entwicklung” (Ile) ist der Nachweis eines Bedarfs, der durch die Gemeinden zu erbringen ist. Die Bedarfsermittlung unterwirft sich dabei den sparpolitischen Sachzwängen und verkennt die technologische und gesellschaftliche Realität.

Man stelle sich einmal vor, der Bedarf für den Ausbau des Stromnetzes würde nach dem Bedarf der Gemeinden ermittelt. Nur jene Gemeinden mit einem höheren Strombedarf kämen in den Genuss einer adäquaten Versorgung mit Starkstrom. Starkstrom bekommt, wer über x Elektroherde, y Unternehmen verfügt oder 80 Haushalte vorweist, die Sonntags gleichzeitig am Herd kochen. Absurd, oder?
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