Zeitliche Flexibilität von Lernfilmen

Hartmut Simmert und Frank Richter gaben heute auf dem OLAT User Day an der TU Dresden einige Argumente für Vorlesungsaufzeichnungen und Lernfilmen zum Besten. Üblicher Weise werden bei solchen Vorträgen die bekannten Vorteile des E-Learnings aufgewärmt, doch Simmert fügte mit dem Hinweis auf die zeitlich Flexibilität von Lernfilmen einen interessanten Aspekt hinzu.

Die Lehre an Hochschulen und Universitäten ist vor allem zeitlich strukturiert. Alle Lehrinhalte werden auf 90 bzw. 45 Minuten gestaucht, ausgedehnt oder sogar aufgeteilt. Dieser Mangel an zeitlicher Flexibilität entfällt bei Lernfilmen. Nachbereitete Vorlesungsaufzeichnungen respektive eigens Produzierte Lernfilme können zeitlich und somit auch inhaltlich frei strukturiert werden. Der Dozierende kann sich die Zeit nehmen, die er für die Ausbreitung und Konstruktion des Lehrstoffs für angemessen hält. Andererseits könnte man auch fragen, ob die zeitliche Struktur der Stundenpläne noch zeitgemäß ist.

Apple’ism als Forschungsgegenstand?

Spiegel Online rechnet gerade in einem Artikel mit Apple’s nachlässig gestalteten Massenprodukten ab. Die einst den als Exoten verschrieenen Designern vergönnten Gerätschaften, rückten nach der Umstellung auf Intel-Chipsätze in den Fokus von ITlern und sonstigen Geeks, die einfach nach einem bequemen Interface für Unix suchten. Mittlerweile gelten die Apfelschalen als Statussymbol der Mittelschicht (außer vielleicht im (armen) Sachsen).

Auf Fachtagungen wundere ich mich, warum relativ triviale Anwendungen nur deshalb als Novum angepriesen werden, weil sie auf dem iPhone/Pad laufen. Ganz Studien werden aufgezogen, um die Benutzung von Apple Produkten zu untersuchen. Zu alle dem treiben die Forscher noch ihre Studenten dem Apple-System in die Hände, in dem sie App’s im Rahmen der Lehre entwickeln lassen. Ich frage mich, ob mal jemand die Auswirkungen des Apple’ism auf Forschung und Lehre untersucht hat.

Hier eine kurze Recherche nach Publikationen seit 2010 mit Apple-Schlüsselworten bei ACM:
* iPhone: 1726
* iPad: 486
* iPod: 629

Northern Like Ade’

Die Zeit vermeldet soeben die Haftbarmachung von Webseitenbetreibern, die Daten ungefragt an facebook übermitteln. Die plugin-getriebene Datenweitergabe verstoße gegen das Telemdiengesetz, wonach jeder Webseitenbetreiber mit Sitz in Deutschland an hiesige Datenschutzrichtlinien gebunden ist. Betreiber von Seiten in Schleswig-Hollstein haben nun bis Ende September Zeit der Forderung ihres Datenschutzbeauftragten nachzukommen.

Diensteanbieter begründen eine eigene Verantwortlichkeit, soweit und solange sie nach Würdigung aller Gesamtumstände aufgrund des tatsächlichen Einflusses den Prozess der Datenverarbeitung steuern.20 Diese Verantwortung begründet sich auch bei der Einbindung „fremder“ Verarbeitungsprozesse in das eigene Angebot des Diensteanbieters. Wird durch die Konfiguration z. B. einer Webseite ein Verarbeitungsprozess bei einem weiteren Dienstleister ausgelöst, trägt der Diensteanbieter die datenschutzrechtliche Verantwortung für die dadurch ausgelöste Verarbeitung. Dies gilt umso mehr, wenn der Diensteanbieter mit seinem Angebot Dienste Dritter zu eigenen Zwecken nutzt. Dazu gehören insbesondere Dienste der Reichweitenanalyse oder der verhaltensbasierten Online-Werbung.21

Jeder kann jetzt mal für sich überlegen, ob nicht nur diverse WordPress-Plugins, sondern auch eingebettete Videos, Bilder oder Folien einen prinzipiellen Verstoß gegen das Telemediengesetz darstellen. Wer kann sich so sicher sein, ob YouTube, Flickr oder Slideshare aus den Aufrufen die Reichweite ihrer Angebote ermitteln und verwerten. Siehe auch Netzpolitik.org.

Ach ja, die Button-Reihe hier unten wäre in Schleswig Hollstein somit illegal:

State of the Word

Matt Mullenweg referiert hier über den ‘path of desire’ – den Weg den WordPress aufgrund der offenen Schnittstellen eingeschlagen hat. Die vielzähligen Anknüpfungspunkte für Designer (WordPress Themes) und Software-Entwickler (Plugins via WordPress API) haben WordPress dahin gebracht, wo es die Nutzer/Blog haben wollten. Nach dem Motto “Lege keine Wege an, sondern lasse die Fußgänger die Wege definieren” könnten vielleicht auch einmal Lernmanagementsystem wie das allsächsiche OPAL mehr Nutzer erfahren. Open Source Software im Sinne von offenem Quellcode ist kein alleiniges Erfolgskriterium. Die Schnittstellen für Nutzer sind, wie Mullenwegs Erfolgsidee zeigt, entscheidender.

Cinemetric

Cenemetrics visualisiert Daten aus Filmen. Kamerabewegungen, Szenenwechsel und Sprache werden in einem Ringdiagramm abgebildet. Der Kopf hinter dem Design ist der Belgier Frederic Brodbeck. Ansätze zur Visualiserung und Nutzung von Daten aus Filmen wurden am berüchtigten Xerox Park in den vorletzten Jahrzehnten zu Hauf veröffentlicht. Brodbeck fügt nun einiges davon in der Uhr-Metapher zusammen. Mit ebensolchen runden zeitleisten habe ich einst in meiner Diplomarbeit ach experimentiert (Piggy back Circular Timelines). Die Vorzüge liegen vor allem in der Unabhängigkeit von der Schreib-Lese-Richtung. Zeitleisten laufen von links nach rechts, während Nutzer aus dem nahen Osten visuell die zeit rückwärts läuft. Ein weiterer Vorteil besteht in der besseren Abschätzung von Zeitanteilen, wie wir es von Analoguhren her kennen und schätzen.

Den Python Code des Tools gibts bei github.