Die Zeit vermeldet soeben die Haftbarmachung von Webseitenbetreibern, die Daten ungefragt an facebook übermitteln. Die plugin-getriebene Datenweitergabe verstoße gegen das Telemdiengesetz, wonach jeder Webseitenbetreiber mit Sitz in Deutschland an hiesige Datenschutzrichtlinien gebunden ist. Betreiber von Seiten in Schleswig-Hollstein haben nun bis Ende September Zeit der Forderung ihres Datenschutzbeauftragten nachzukommen.
Diensteanbieter begründen eine eigene Verantwortlichkeit, soweit und solange sie nach Würdigung aller Gesamtumstände aufgrund des tatsächlichen Einflusses den Prozess der Datenverarbeitung steuern.20 Diese Verantwortung begründet sich auch bei der Einbindung „fremder“ Verarbeitungsprozesse in das eigene Angebot des Diensteanbieters. Wird durch die Konfiguration z. B. einer Webseite ein Verarbeitungsprozess bei einem weiteren Dienstleister ausgelöst, trägt der Diensteanbieter die datenschutzrechtliche Verantwortung für die dadurch ausgelöste Verarbeitung. Dies gilt umso mehr, wenn der Diensteanbieter mit seinem Angebot Dienste Dritter zu eigenen Zwecken nutzt. Dazu gehören insbesondere Dienste der Reichweitenanalyse oder der verhaltensbasierten Online-Werbung.21
Jeder kann jetzt mal für sich überlegen, ob nicht nur diverse WordPress-Plugins, sondern auch eingebettete Videos, Bilder oder Folien einen prinzipiellen Verstoß gegen das Telemediengesetz darstellen. Wer kann sich so sicher sein, ob YouTube, Flickr oder Slideshare aus den Aufrufen die Reichweite ihrer Angebote ermitteln und verwerten. Siehe auch Netzpolitik.org.
Ach ja, die Button-Reihe hier unten wäre in Schleswig Hollstein somit illegal: