[tagung] Erinnerungs- und Gedenkorte im Dreiländereck

Die Umweltbibliothek Großhennersdorf veranstaltet am 05. bis 07. August gemeinsam mit der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung die Tagung
“Erinnerungs- und Gedenkorte im Dreiländereck Polen – Tschechien – Deutschland”
in Großhennersdorf.

Es werden Gedenkorte und die aktuellen Gedenkstättenkonzeptionen aus den drei Ländern vorgestellt. Veranstalter von Gedenkstättenfahrten und Gestalter bekannter und wenig bekannter Gedenkorte kommen ins Gespräch. Die verschiedenen Erinnerungs- und Gedenkkulturen werden präsentiert und diskutiert.

Ich werde mich am Freitag mit einem Vortrag über „Berührpunkte mit den KZ-Außenlagern Görlitz und Rennersdorf 1944/45 und heute“ beteiligen und während der Exkursion am Samstag den unscheinbaren Gedenkort in Rennersdorf vorstellen.

Nähere Informationen sowie das ausführliche Tagungsprogramm sind auf der Tagungsseite zu finden.

[diy] Blog als Personal Learning Environment

Seit fünf Monaten experimentiere ich mit einem Tagebuch-Blog als Bestandteil meiner persönlichen Lernumgebung. Im Gegensatz zu öffentlichen Blogs wie diesem hier, ist ein persönliches Blog weder online, noch für eine Zielgruppe bestimmt. Doch welche Vorzüge hat ein digitales Tagebuch? Wie profitiere ich als Lernender davon? Und wie kann ich ein Blog-System als effektives Werkzeug zum Schreiben einsetzen?

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PiraCine: Creative Commons Cinema

Das PiraCine ist das Kino der Hochschule Zittau/Görlitz und des Internationalen Hochschulinstituts Zittau. Einmal im Monat, außer in der vorlesungsfreien Zeit, werden ausschließlich Filme gezeigt, die unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht wurden. Der Aufführungsort ist bisher immer in Zittau im Haus IV 0.01 der dortigen Hochschule. Der Name PiraCine geht zum einen auf die Piratenpartei und der Hochschulgruppe in Zittau zurück und drückt zum anderen eine gewisse Nähe zu The Pirate Bay aus, wo damals Daten für Cineasten zu finden waren.

Features:

  • = Programmkino in der Hochschule;
  • internationale Filme in Originalsprache mit deutschen Untertiteln;
  • ausschließlich Filme mit Creative Commons Lizenz;
  • deshalb GEMA-frei;
  • einmal monatlich;
  • für Studierende und HS-Mitarbeiter kostenfrei;
  • = das weltweit erste Kino dieser Art.

Ort: Hochschule Zittau/Görlitz, Haus IV
Erste Vorführung: 16.12.2010 “Point of Departure”
Beteiligte: Niels Seidel & Stephan D., StuRa HS Zi/Gr
Weitere Informationen: piracine @ facebook
Status: beendet

 

Auswahl an Flyern:

Zurückliegende Kinoabende

Us Now am 26.01.2012

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Zenith – A Film by Anonymous am 24.11.2011

Wir konnten die hohe Besucherzahl bei ca. 100 Leuten halten. Leider konnten wir aber nicht soviele Spenden generieren:

  • gespendet wurden 18,43€ und 65 KČ = 24,59$ + 3,37$ = 27,96$
    • da man leider nur 5, 25 und 50$ spenden kann, werde ich das Restliche zu 25$ dem nächsten Film gutschreiben

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The YES MEN fix the World am 27.10.2011

Die erste Veranstaltung für dieses Semester war eine mit großem Erfolg. Es waren mehr als 100 Studenten, Mitarbeiter und Hochschulexterne Leute da.

  • gespendet wurden 51,37€ was 68,61$ entspricht. Das habe ich den beiden YES MEN zukommen lassen. Als Gegenleistung bekommen wir folgendes:
    • Teilnahme an der Verlosung eines “Survivaballs”
    • eine Yes-Lab Mitgliedskarte
    • ein Exemplar der Fake New York Times

Die Fake-NYT wird beim nächsten PiraCine ausliegen und danach an die Hochschulbibliothek zur Auslage gespendet.

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Die Unsterblichen am 26.5.2011

Es waren 30 Studierende anwesend.

  • ein deutscher Film, von Retsina-Film
  • Regisseur Matthias Merkle
  • gespendet wurden 11,44€

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R.I.P. – A Remix Manifesto am 28.4.2011

Diesmal waren nur ca. 30 Studenten da.

  • ein kanadischer Film, deutsch synchronisiert
  • erklärt die Idee hinter PiraCine
  • gespendet wurden 12,80€

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Nasty Old People am 24.3.2011

Es waren ca. 70 Studierende und Mitarbeiter zur 3. Vorstellung.

  • ein schwedischer Film, der mit deutschen Untertiteln gezeigt wurde, aber sehr leicht zu verstehen ist
  • die Anwesenden waren begeistert von dem Film, sodass
    • 42,60€ gespendet wurden: Vielen Dank
  • die Spende wurde an Tangram Film, die Organisation mit Hanna Sköld, die Regisseurin, überwiesen

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Abendliche Kurzfilme am 27.1.2011

Diesmal haben sich da ca. 100 Leute die Kurzfilme angeschaut.

  1. Doroga
  2. Star Wreck 4.5 – weak performance
  3. Bummer Episode 1
  4. Iron Sky Teaser 1 von 2008 – Space Nazis attack
  5. Iron Sky Teaser 2 von 2010 – The first footage
  6. Big Buck Bunny
  7. Elephants Dream
  8. Sintel

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Außerdem konnten wir eine Spende von insgesamt 22,38€ verzeichnen. Dies habe ich wie folgt an die Produzenten der Filme aufgeteilt:

  • 2,38€ an Alex Filipov & Sotir Gelev für ihren Film “Doroga”
  • 5,00€ an Blind Spot Pictures für die Filme “Iron Sky Teaser I + II” und für “Star Wreck”
  • 5,00€ an Blender Foundation für die Filme “Big Buck Bunny”, “Elephants Dream” und “Sintel”
  • 10,00€ an Robert Williams/ Tim Stotz für den Film “Bummer”

Point of Departure am 16.12.2010

Zur ersten Veranstaltung waren ca. 120 Studenten und Mitarbeiter der HS Zittau/Görlitz und des IHI da.

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Quellen für Filme unter CC Lizenz

Vorschläge für weitere Filme

Der Freifunk nach dem BGH-Urteil

Ein drahtloser Netzzugang ist in Deutschland für Gäste in Cafés, Hochschulen, Jugendherbergen und Hotels bereits selbstverständlich geworden. Diese Einrichtungen haften sinnvollerweise nicht für die Netznutzung ihrer Gäste, so wie die Post auch nicht für den Inhalt von Paketen haftbar gemacht wird.
Wenn ich mich jedoch als Privatperson gastfreundlich zeige und meinen Gästen anbiete, Datenpakete über mein WLAN-Vertriebsnetz in die weite Welt zu verschicken, kann ich laut dem BGH-Urteil dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Schlimmer noch: die Beweislast meiner Unschuld liegt bei mir. Glück hat, wer, wie der Beklagte, seine physische Abwesenheit während der Tatzeit durch Urlaub o.ä. beweisen kann.

Treuglaube an sichere Technik
Neben einem “Vergehen gegen sich selbst” wird hier das “Vergehen gegen andere” angeführt und dem Staatsbürger eine neue Pflicht auferlegt:

Auch Privatpersonen, die einen WLAN-Anschluss in Betrieb nehmen, ist es zuzumuten zu prüfen, ob dieser Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen hinreichend dagegen geschützt ist, von außenstehenden Dritten für die Begehung von Rechtsverletzungen missbraucht zu werden. Die Zumutbarkeit folgt schon daraus, dass es regelmäßig im wohlverstandenen eigenen Interesse des Anschlussinhabers liegt, seine Daten vor unberechtigtem Eingriff von außen zu schützen. Zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen durch unberechtigte Dritte ergriffene Sicherungsmaßnahmen am WLAN-Zugang dienen zugleich diesem Eigeninteresse des Anschlussinhabers.

Das Argument des Selbstschutzes ist m. E. für den Freifunk hinfällig, denn aus der Bereitstellung eines offenen Netzzugangs folgt nicht, dass (a) der Zugangsprovider diesen auch selbst (unverschlüsselt) nutzt und (b) er damit seine persönlichen Daten preisgibt.

Wer willentlich oder adäquat kausal die Verletzung geschützten Rechts herbeiführt und weder Täter noch Opfer ist, gilt laut Definition des BGH als Störer und kann zur Unterlassung gezwungen werden.
Dem WLAN-Betreiber trifft die Pflicht sein WLAN einmal ordnungsgemäß zu konfigurieren. Absurder Weise hatte der Angeklagte sein WLAN mit einer vergleichsweise sicheren Technik (WPA1, 16-Stelliges randomisiertes Passwort) ordnungsgemäß konfiguriert und fiel trotzdem einem Hack zum Opfer (oder doch nicht?). Es bleibt offen, welche Prüfungspflichten zumutbar sind und in welchem Maße sie auszuführen sind. Veraltete Hardware kann man beispielsweise nicht immer sicher konfigurieren, jedoch sehr wohl willentlich einsetzen.
Fraglich ist darüber hinaus die Tragweite dieses Urteils, wenn etwa Windows-Nutzer als Störer gelten, deren Rechner als Teil eines Bot-Netzes agieren, Spam versenden oder sich an DOS-Attaken beteiligen. Wer seinen PC nicht ausreichend vor Schadsoftware schützt, handelt willentlich und kann adäquat kausal gesetzwidrig handeln.

Lösungen für den Freifunk
Die Freifunk-Firmware basiert auf dem OLSR-Protokoll und funktioniert somit im ad-hoc-Modus, statt nach dem Client-Server-Prinzip der üblichen Router-Konfiguration. Die Übertragung zwischen einzelnen Knoten in ad-hoc-Netzwerken lässt sich nicht direkt verschlüsseln. Per se kann man mittels der Basisversion der Freifunk-Firmware den Anforderungen des BGH-Urteils nicht gerecht werden und auf kommende juristische Auseinandersetzungen sollte man besser nicht warten. Gesucht sind also technische oder juristisch-organisatorische Lösungen, damit geschütztes Recht, wie z.B. das Urheberrecht bzw. die Ausnutzung desselben durch die Musikindustrie, nicht verletzt werden kann. Solche Lösungen braucht es um mittels Freifunk die Digitale Gastfreundschaft für Notebook-Nomaden aufrecht zu halten und das bürgerschaftliche Engagement für den Freifunk nicht zu verspielen.

Für den Freifunk ergeben sich meines Erachtens nur drei technische und eine organisatorische Lösung:

  1. Whitelist: durch die Zugriffsbeschränkung auf bestimmter IP-Adressen bzw. URLs ließen sich Gesetzeskonflikte weitgehend vermeiden. Nachteil: Der Freifunk wäre nicht mehr frei.
  2. Öffentliche Proxy-Server: sämtlicher Datenverkehr erfolgt indirekt über einen Proxy, wie etwa Google Translate. Nachteil: Der Zugang wird langsam.
  3. Kombination aus Whitlist und Proxy Server.
  4. Der Freifunk agiert unter dem Dach einer größeren Organisation und stellt sich nach Außen als Bildungseinrichtung dar.

Innerhalb der Zittauer Freifunk-Initiative werden diese Lösungsmöglichkeiten bereits seit längerem diskutiert. Umständlich sind sie allemal.