In der Wochenzeitung Die Zeit erschien ein ausgezeichneter Artikel, der sowohl die Praxis der Vorratsdatenspeicherung, als auch die kläglichen Netzsperren ad absurdum führt. Beide Ansätze basieren auf der Annahme Verdächtige bzw. straffällig gewordene Personen anhand ihrer IP-Adresse zu identifizieren. Die IP-Adresse wird dynamisch vom Internetanbieter bei der Einwahl ins Internet vergeben und spätestens nach 24 Stunden geändert. Lediglich den Providern ist also bekannt, wem zu welchem Zeitpunkt eine bestimmte IP-Adresse zugewiesen wurden. Im Falle einer im Internet begangenen Straftat oder eines ähnlich begründeten Verdachts, können Strafverfolgungsbehörden die Zuordnung von Anschlussinhaber und IP-Adresse beim Provider erfragen (UrG §101), da dieser selbige über sechs Monate auf Vorrat speichern muss. Die Schlussfolgerung, dass der Anschlussinhaber anhand der IP-Adresse für eine wie auch immer geartete Straftat verantwortlich gemacht werden kann, vernachlässigt die Realität in der Nutzung des Internets, weil:
Tag: vorratsdatanspeicherung
Ulm: Flashmob als Protest gegen die Vorratsdatenspeicherung
WANN? Samstag, 31. Mai 2008 um 14 Uhr
WO? Am Brunnen hinterm Rathaus
WAS?: flashmob mit Video-, Foto- oder Handy-Kamera
WIE? Die Leute filmen oder fotografieren sich gegenseitig und schreien laut: “ICH ÜBERWACHE DICH”
WARUM? Um gegen die vom Staat verordnete Speicherung sämtlicher Verbindungs- und Positionsdaten zu protestieren.
DAUER? Nicht mehr als 5 Minuten.
Weitere Infos:
http://www.ak-vorrat.de
http://de.wikipedia.org/wiki/Flashmob
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